Zulassungsvoraussetzungen
Die Studienstufen I und II des Executive Master in Real Estate (MA) stehen auf Zertifikatsebene allen sich qualifizierenden Persönlichkeiten offen (siehe separate Studiengangsinformation).
Zur Teilnahme an Studienstufe III werden qualifizierte Persönlichkeiten über einen gesonderten Zulassungsausschuss der EBS zugelassen, die Studienstufe I (Immobilienökonom (EBS) oder vergleichbaren Abschluss) sowie Studienstufe II erfolgreich absolviert haben.
Die Einschreibung zum insgesamt 90 ECTS umfassenden Executive Master in Real Estate (MA) erfolgt (spätestens) mit der Anmeldung zum EBS-Masterworkshop auf Studienstufe III.
Zur Zulassung notwendig sind folgende Dokumente:
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie
- Grundsätzlicher Nachweis der Allgemeinen Hochschul- oder Fachhochschulreife
- Nachweis von mindestens fünf Jahren Berufserfahrung
Es besteht die Möglichkeit zur Anerkennung vergleichbarer Qualifikationen sowie ausländischer Studienabschlüsse.
Die endgültige Zulassung zum Studium ist jeweils eine nicht anfechtbare Einzelentscheidung des wissenschaftlichen Leiters respektive des Zulassungsausschusses im Falle einer erforderlichen Anerkennung vergleichbarer Qualifikationen.




