EBS Universität für Wirtschaft und Recht

Zulassungsvoraussetzungen

Die Studienstufen I und II des Master in Real Estate Investment & Finance (MA) stehen auf Zertifikatsebene allen sich qualifizierenden Persönlichkeiten offen (siehe separate Studiengangsinformation).

Zur Teilnahme an Studienstufe III werden qualifizierte Persönlichkeiten über einen gesonderten Zulassungsausschuss der EBS zugelassen, die Studienstufe I (Real Estate Investment Advisor (EBS) oder vergleichbaren Abschluss) sowie Studienstufe II erfolgreich absolviert haben.

Die Einschreibung zum Master in Real Estate Investment & Finance (MA) erfolgt (spätestens) mit der Anmeldung zum EBS-Masterworkshop auf Studienstufe III.

Zur Zulassung notwendig sind folgende Dokumente:

  • Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie
  • Grundsätzlicher Nachweis der Allgemeinen Hochschul- oder Fachhochschulreife
  • Nachweis von mindestens zwei Jahren Berufserfahrung

Es besteht die Möglichkeit zur Anerkennung vergleichbarer Qualifikationen sowie ausländischer Studienabschlüsse.

Die endgültige Zulassung zum Studium ist jeweils eine nicht anfechtbare Einzelentscheidung des wissenschaftlichen Leiters respektive des Zulassungsausschusses im Falle einer erforderlichen Anerkennung vergleichbarer Qualifikationen.