Zulassungsvoraussetzungen
Das Intensivstudium Immobilienwirtschaftsrecht steht allen Führungs-, Führungsnachwuchs- und Fachkräften der Immobilienindustrie mit nicht-juristischer und steuerspezifischer Ausbildung offen.
Zur Zulassung notwendig sind folgende Dokumente:
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer Universität, Fachhochschule oder
Berufsakademie. - Grundsätzlicher Nachweis der allgemeinen Hochschul- oder Fachhochschulreife.
- Nachweis von mindestens zwei Jahren Berufserfahrung
Es besteht die Möglichkeit zur Anerkennung vergleichbarer Qualifikationen sowie ausländischer Studienabschlüsse. Dazu gehört insbesondere die fallweise Anerkennung qualifizierter, staatlich anerkannter Fachwirt-Studiengänge an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA), Lehrinstitut für das Kommunale Sparkassenwesen, Deutsche Genossenschaftsakademie, Bankakademie usw.
Die endgültige Zulassung zum Studium ist jeweils eine nicht anfechtbare Einzelentscheidung der wissenschaftlichen Leitung respektive des Zulassungsausschusses im Falle einer erforderlichen Anerkennung vergleichbarer Qualifikationen.

